Manuelle Therapie
Eine verordnungsfähige Leistung der Physiotherapie

Definition laut VdAK-Rahmenvertrag vom 18.05.1993:
“Manuelle Therapie ist eine komplexe Behandlung von Bewegungsstörungen der Funktionseinheit Gelenk - Muskeln - Nerv mit Hilfe von translatorischen Gelenkmobilisationen, der aktiven und passiven Dehnung verkürzter muskulärer Strukturen und der Kräftigung ihrer abgeschwächten Antagonisten.

Gleichzeitig wird der Patient in verschiedenen Gelenk- und Muskelübungen geschult.

Die therapeutischen Techniken unterstützen die Wiederherstellung der physiologischen Gelenkfunktionen und sollen diese erhalten.

Definition laut VdAK-Rahmenvertrag
Definition laut VdAK-Rahmenvertrag
Definition laut VdAK-Rahmenvertrag
Definition laut VdAK-Rahmenvertrag
Definition laut VdAK-Rahmenvertrag
Definition laut VdAK-Rahmenvertrag
Infos zu Sonderleistungen der Praxis
Infos zu Sonderleistungen der Praxis
Infos zum McKenzie Institut
Info und Link zum Thema Kinesio