Elektrotherapie
Eine verordnungsfähige Leistung der Physiotherapie

Definition laut VdAK-Rahmenvertrag vom 18.05.1993:
“Elektrobehandlung mit feststehenden Impulsparametern, Elektrobehandlung unter Verwendung konstanter galvanischer Ströme oder von unterschiedlichen Impulsströmen (z. B. diadynamische Ströme, Ultrareizstrom, Impulsgalvanisation, stochastischer Strom, mittelfrequente Wechselströme, Interferenzströme), mit individuell eingestellten Stromstärken und Frequenzen oder Amplituden sowie frequenzmoduliert bzw. auch kombiniert appliziert, zur Durchblutungsförderung, Schmerzlinderung, Muskeltonusregulation (Detonisierung oder Tonisierung), Stoffwechselsteigerungen, Flüssigkeitsverschiebung sowie vegetativer Stimulation.